Erstgespräch

Beim ersten Termin möchten Sie uns bestimmt erst einmal kennenlernen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Ablauf der Therapie und zu unseren Behandlungskonzepten. Wenn Sie Ihr Kind zur Therapie anmelden, bieten wir ihm einen ersten spielerischen Kontakt an.

Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihr Anliegen: 

  • Welche Beschwerden haben Sie bzw. hat Ihr Kind? 
  • Wie geht es Ihnen und Ihrem Umfeld damit? 
  • Was sind Ihre Wünsche und Ziele für die Zeit der Therapie?

Im Anschluss an eine ausführliche Befunderhebung mit geeignetem Testmaterial erstellen wir einen Therapieplan, der genau auf Sie bzw. Ihr Kind abgestimmt ist.

Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgestellte Verordnung für Logopädie beim ersten Termin mit. Vielen Dank!

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! Wenn Sie vorab noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Sie können sich zudem hier informieren:

 

Häufige Fragen


Wer verordnet Logopädie?

Die Verordnung erfolgt in der Regel von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie oder Kieferorthopädie. Aber auch Allgemeinmediziner (Hausärzte) können eine logopädische Verordnung ausstellen. Auf der Verordnung (Rezept) finden sich in der Regel sowohl die Anzahl der Therapiestunden wie auch die Dauer einer Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten) und die Frequenz der Behandlung (meistens 1-2x in der Woche).

Was kostet Logopädie?

Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse für Kinder und Jugendliche die Kosten zu 100%. Erwachsene Personen über 18 Jahren sind zunächst einmal zuzahlungspflichtig. Der Eigenanteil des/der Krankenversicherten setzt sich dann aus 10% der Behandlungskosten + 10,00 € Rezeptgebühr pro Verordnung zusammen. Von der Zuzahlung befreien lassen können sich Erwachsene, deren jährliche Gesamtzuzahlungen 2% der Jahresbruttoeinnahmen (1% bei chronisch Kranken) überschritten haben.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Wir bemühen uns, die Termine so zu organisieren, dass wir Ihnen sofort einen Therapieplatz anbieten können. Darüber hinaus können wir evtl. schon beim telefonischen Erstkontakt klären, welcher Therapeut (bzw. Therapeutin) für Ihr Anliegen besonders qualifiziert ist. Dies kann dann unter Umständen zu einer kurzen Wartezeit - in der Regel nicht länger als 2-3 Wochen - führen. Sollte sich die Notwendigkeit einer sofortigen Therapieaufnahme (z.B. nach Operation, Schlaganfall etc.) ergeben, halten wir uns hierfür immer etwas Kapazität frei!

Ich bekomme kein Rezept. Was nun?

Auch wenn der Arzt keine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung feststellt, haben Sie die Möglichkeit, sich zur Vorbeugung einer Erkrankung oder bei einer Störung logopädisch beraten zu lassen (Präventivmaßnahme). Eine qualifizierte Förderung bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder auch stimmbildnerische Maßnahmen bei Menschen in Sprechberufen sind ebenfalls ohne Rezept möglich. Die Kosten hierfür übernehmen aber meist nicht die Krankenkassen.